Allgemeine Geschäftsbedingungen der Royal’s Royce KLG
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Royal’s Royce KLG und ihren Auftragsnehmern (im Folgenden: «Kunden») über die Vermietung von Fahrzeugen mit Chauffeur. Durch das Erteilen eines Fahrauftrages werden diese Bedingungen vom Kunden vollumfänglich anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Ein Auftrag (Mietvertrag) kommt zustande, wenn die Kundin bzw. der Kunde die Offerte der Royal’s Royce KLG in schriftlicher oder digitaler/elektronischer Form annimmt. Weitere Absprachen sind jedoch laufend möglich.
3. Nutzung der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge werden ausschliesslich von einem unserer Chauffeurinnen und Chauffeure bewegt und so vermietet. Selbstfahrten werden von Royal’s Royce nicht angeboten.
4. Haftungsausschluss
Im Fall höherer Gewalt oder unvorhergesehener oder kurzfristiger Defekte kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht eingesetzt werden kann. In einem solchen Fall bietet Royal’s Royce entweder Alternativfahrzeuge an, storniert in Absprache mit dem Kunden den Auftrag oder rückvergütet bereits gezahlte Summen. In solchen Fällen kann Royal’s Royce nicht haftbar gemacht werden, ebenso bei Unfällen während der Dienstleistung.
5. Tarife
Grundlage für die Offerten von Royal’s Royce sind die auf der Homepage (www.royals-royce.ch) einsehbaren Tarife. Royal’s Royce kann davon jederzeit abweichen. Massgebend für den Kunden ist der auf der schriftlichen Offerte formulierte Tarifansatz.
6. Zahlungsbedingungen
Der Kunde erhält nach Auftragsannahme von Royal’s Royce eine Rechnung in schriftlicher oder digitaler Form mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der gemietete Wagen muss im Voraus bezahlt werden, und zwar spätestens drei Monate vor dem anvisierten Termin. Findet die Terminvereinbarung innerhalb der Dreimonatsfrist statt, wird die Gebühr für den Wagen sofort fällig. Sollte innerhalb von 7 Tagen keine Buchung auf dem Konto von Royal’s Royce eingegangen sein, behält sich Royal’s Royce vor, den betreffenden Wagen anderweitig zu vermieten, um das Ausfallsrisiko zu minimieren. Der Vertrag wird dann von Royal’s Royce schriftlich annulliert.
7. Stornierung
Der Kunde kann seine Buchung bis 3 Monate vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zwischen drei Monaten und einem Monat erhebt Royal’s Royce eine Gebühr von 50 Prozent, bei weniger als 30 Tagen vor Auftragsbeginn erfolgt keine Rückerstattung mehr.
8. Haftung des Kunden
Ein Rolls-Royce ist sehr pflegeaufwendig. In unseren Fahrzeugen darf nicht geraucht werden. Getränke dürfen nur nach besonderer Absprache mit uns eingenommen werden, etwa bei Hochzeitsfahrten; Speisen sind generell verboten. Sollten trotzdem im Fahrgastraum Flecken oder allgemein Verschmutzungen entstehen, gehen deren Beseitigung vollumfänglich zu Lasten des Auftragnehmers, der die Reinigungskosten zu tragen hat.Ein besonderer Fall sind Textilien. Abfärbungen von Textilien oder Leder auf helles Glattleder im Auto durch Jacken, Hosen oder Gürtel kommen häufig vor. Royal’s Royce möchte zugunsten der Individualität ihrer Kunden auf Verbote bestimmter Textilienarten verzichten. Kommt es trotz gebotener Sorgfalt dennoch zu Verschmutzungen, werden diese, wie oben erwähnt, in Rechnung gestellt.
9. Verwendung von Film- und Fotoaufnahmen
Royal’s Royce gestattet seinen Kunden grundsätzlich, Aufnahmen von den Fahrten für private Zwecke und zu deren Veröffentlichung im privaten Rahmen zu machen. Die Chauffeurin bzw. der Chauffeur muss dafür aber idealerweise bereits vor Fahrtantritt in Kenntnis gesetzt werden. Für eine gewerbliche Nutzung der Aufnahmen ist eine vorherige Absprache mit Royal’s Royce zwingend nötig.
10. Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Gerichtsstand ist Laufenburg (AG).
Ein Auftrag (Mietvertrag) kommt zustande, wenn die Kundin bzw. der Kunde die Offerte der Royal’s Royce KLG in schriftlicher oder digitaler/elektronischer Form annimmt. Weitere Absprachen sind jedoch laufend möglich.
Die Fahrzeuge werden ausschliesslich von einem unserer Chauffeurinnen und Chauffeure bewegt und so vermietet. Selbstfahrten werden von Royal’s Royce nicht angeboten.
Im Fall höherer Gewalt oder unvorhergesehener oder kurzfristiger Defekte kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht eingesetzt werden kann. In einem solchen Fall bietet Royal’s Royce entweder Alternativfahrzeuge an, storniert in Absprache mit dem Kunden den Auftrag oder rückvergütet bereits gezahlte Summen. In solchen Fällen kann Royal’s Royce nicht haftbar gemacht werden, ebenso bei Unfällen während der Dienstleistung.
Der Kunde erhält nach Auftragsannahme von Royal’s Royce eine Rechnung in schriftlicher oder digitaler Form mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen. Der gemietete Wagen muss im Voraus bezahlt werden, und zwar spätestens drei Monate vor dem anvisierten Termin. Findet die Terminvereinbarung innerhalb der Dreimonatsfrist statt, wird die Gebühr für den Wagen sofort fällig. Sollte innerhalb von 7 Tagen keine Buchung auf dem Konto von Royal’s Royce eingegangen sein, behält sich Royal’s Royce vor, den betreffenden Wagen anderweitig zu vermieten, um das Ausfallsrisiko zu minimieren. Der Vertrag wird dann von Royal’s Royce schriftlich annulliert.
Der Kunde kann seine Buchung bis 3 Monate vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zwischen drei Monaten und einem Monat erhebt Royal’s Royce eine Gebühr von 50 Prozent, bei weniger als 30 Tagen vor Auftragsbeginn erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Ein Rolls-Royce ist sehr pflegeaufwendig. In unseren Fahrzeugen darf nicht geraucht werden. Getränke dürfen nur nach besonderer Absprache mit uns eingenommen werden, etwa bei Hochzeitsfahrten; Speisen sind generell verboten.
Royal’s Royce gestattet seinen Kunden grundsätzlich, Aufnahmen von den Fahrten für private Zwecke und zu deren Veröffentlichung im privaten Rahmen zu machen. Die Chauffeurin bzw. der Chauffeur muss dafür aber idealerweise bereits vor Fahrtantritt in Kenntnis gesetzt werden. Für eine gewerbliche Nutzung der Aufnahmen ist eine vorherige Absprache mit Royal’s Royce zwingend nötig.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Nutzungsbedingungen
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